Ich möchte mein Kind
taufen. Was muss ich tun?
Durch die Taufe wird ein Kind oder auch ein Erwachsener in die Gemeinschaft
der Christen aufgenommen. Das Taufsakrament kann in jeder österreichischen
Pfarre empfangen werden. Zur Anmeldung kontaktieren Sie ihre Wohnpfarre. In den
meisten Pfarren wird geraten ca. 4-6 Wochen vor dem geplanten Termin mit der
Pfarre Kontakt aufzunehmen. Um die genauen Anforderungen zu erfahren wenden sie
sich direkt an die Pfarre.
Allgemein bedarf es jedenfalls folgender Dokumente
bei der Anmeldung zur Taufe:
- Geburtsurkunde des Täuflings
- Meldezettel des Täuflings
- Taufschein oder Taufbestätigung der Eltern (falls vorhanden)
- Heiratsurkunde und Trauungsschein der Eltern (falls verheiratet).
Der Taufpate ist mitverantwortlich für die
christliche Erziehung des Täuflings. Der Pate muss getauft, gefirmt und
Mitglied der römisch-katholischen Kirche sein. Genaue Anforderungen erfahren
sie in der Pfarre. Der Taufpate muss folgende Dokumente zur Anmeldung
mitbringen:
- Taufschein oder Taufbestätigung
- Trauungsschein (falls verheiratet)
Wenn die Taufe nicht in der Wohnpfarre (Wohnsitz des
Täuflings) vorgenommen wird, ist eine schriftliche Einverständniserklärung
von der Wohnpfarre einzuholen.
Wie geschieht die Vorbereitung meines Kind
auf die Erstkommunion?
Die Kinder der 2.Klasse Volksschule werden gemeinsam zur Erstkommunion
geführt. Die Vorbereitung beginnt jeweils im Herbst und findet in Kleingruppen
mit Tischmüttern unter Leitung des Pfarrers oder Diakon/Pastoralassistenten
statt. Die Termine werden im Religionsunterricht bekannt gegeben.
Ich möchte mich firmen lassen. Was muss ich
tun?
Jugendliche ab dem 12. Lebensjahr können das Sakrament der Firmung empfangen. Grundsätzlich werden
bei uns die Kinder der dritten Klassen (7 Schulstufe)
gefirmt. Alle Jugendliche werden von uns persönlich angeschrieben und zur
Firmung eingeladen. Die Anmeldung findet immer im November statt. Im Jänner
beginnt dann die Firmvorbereitung in Gruppen mit höchsten 6 Firmlingen und
wird von einer Firmhelferin oder Firmhelfer (auch mehrere) begleitet.. Zur
Anmeldung ist das Firmungserhebungsblatt und ein Taufschein oder
Taufbestätigung notwendig.
Der Firmpate / die Firmpatin muss, um das Patenamt übernehmen
zu können, das 16. Lebensjahr vollendet haben, selber katholisch und voll in
die Gemeinschaft der Kirche eingegliedert sein, also getauft und gefirmt sein.
Er / Sie darf nicht aus der Kirche ausgetreten (oder ausgeschlossen) sein und
soll aktiv an der Entwicklung des Glaubenslebens des jungen Menschen mitwirken können,
was eine eigenes aktives Glaubensleben erfordert. Es ist empfohlen, dass diesen
Dienst - so es sinnvoll und möglich erscheint - derselbe Mann / dieselbe Frau
übernimmt, der/die bereits bei der Taufe das Patenamt wahrgenommen hat.
Erwachsene, die sich firmen lassen möchten, wenden sich
bitte an den Pfarrer ihres Vertrauens bzw. ihrer Wohnpfarre.
Ich möchte kirchlich heiraten. Was muss ich tun?
Die Anmeldung zur kirchlichen Trauung sollte frühzeitig geschehen. Nehmen sie
mindestens 3 Monate vor dem geplanten Termin Kontakt mit der Pfarre auf.
Für die Aufnahme des
Trauungsprotokolles ist das Wohnpfarramt der Brautleute zuständig.
Folgende Dokumente sind jedenfalls zur Anmeldung mitzubringen:
- Taufschein der Brautleute (dieser wird von der Pfarre ausgestellt, in der man
getauft wurde)
- Geburtsurkunde der Brautleute
- Meldezettel
- Lichtbildausweis (oder Staatsbürgerschaftsnachweis) der Brautleute
Wir empfehlen Ihnen
auch den Besuch der Brautleutetage. Die Termine sind auf der HP des
Familienreferates unserer Diözese www.dibk.at/familienreferat
ersichtlich.
Infos zur standesamtlichen Eheschließung gibt es auf www.help.gv.at
.
Was ist bei der Beichte zu
beachten?
In der Feier des Bußsakraments geschieht die Versöhnung mit Gott und
der Kirche. Gläubige, die ihre Sünden bereuen und bekennen sowie den Vorsatz
zur Besserung haben, erlangen durch den Dienst des Priesters die Verzeihung
ihrer Sünden. Das Bußsakrament erfolgt in der Regel in Form der Einzelbeichte,
oft im Beichtstuhl oder im Aussprachezimmer. Das Bußsakrament wird in jeder
Pfarre angeboten, entweder gibt es extra Beichtzeiten in der Pfarrkirche, oder
Sie vereinbaren mit Ihrem Pfarrer einen Termin. (Siehe auch unter Gottesdienste)
Was ist bei der Krankensalbung zu beachten?
Das Sakrament der Krankensalbung kann jedem Gläubigen gespendet werden, der
aufgrund von Krankheit, Unfall oder Altersschwäche in Gefahr gerät. Bitte
melden Sie sich in der Pfarre, wenn Sie oder einer Ihrer Angehörigen oder
Freunde das Sakrament der Krankensalbung empfangen möchten, damit ein Termin
vereinbart werden kann. Zusätzlich gibt es in vielen Pfarrgemeinden ein
sogenanntes Krankenfest, bei dem alle die krank sind, dieses Sakrament empfangen
können.
Wie kann ich in die kath. Kirche bzw. wieder in
die kath. Kirche eintreten?
Um in die katholischen Kirche ein- bzw. wieder einzutreten, wenden Sie sich am
besten an einen Priester in ihrer Wohnpfarre, an einen Seelsorger ihres
Vertrauens oder an das Ordinariat ihrer Diözese.
Die Aufnahme bzw. Wiederaufnahme in die römisch-katholische
Kirche erfolgt beim jeweiligen Wohnpfarramt. Von dort aus wird ein Ansuchen an
den Bischof gestellt.
Mitglieder der katholischen Kirche haben besondere Rechte
und auch Pflichten. So zählen der Empfang der Sakramente (kirchliche Trauung,
Krankensalbung) sowie das Recht auf Ausübung von Ämtern und Diensten, wie z.B.
Patenamt bei der Taufe oder Firmung, zu den Rechten kirchlicher Mitglieder. Zu
den Pflichten zählt z.B. die Abgabe des Kirchenbeitrags.
Was hat es mit den Kirchenbeitrag auf sich?
Mehr finden Sie unter dem folgenden Link Kirchenbeitrag.
Ich suche Daten
verstorbener Verwandte/Ahnen. Wo kann ich mich hinwenden?
Persönliche Daten von Katholiken, die in Österreich geboren wurden, stehen in
den Matrikenlisten der Pfarren.
Der Benützungsmodus der
Altmatriken ist in den österreichischen Diözesen aufgrund der variierenden
Situation der Verwahrungsstandorte nicht einheitlich geregelt und weicht
mitunter von Diözese zu Diözese ab. Tipps zur Familienforschung und Hinweise
zur Benützung der Matrikenarchive finden Sie auf der Website www.kirchenarchive.at
(Beachten Sie dabei, dass die Diözesangrenzen
nicht in jedem Fall mit den Grenzen der österreichischen Bundesländer übereinstimmen.)
Was ist bei einem
Sterbefall zu beachten?
Nehmen Sie mit unserem Bestattungsinstitut (Bestattung Praxmarer
GmbH Imst, Tel. 64250) Kontakt auf. Das Bestattungsinstitut kümmert
sich mit Ihnen um alles andere. Wegen dem Sterbegottesdienst und
deren Gestaltung kommen Sie bitte zu uns.